
Die Hofkirche St. Leodegar ist ein Wahrzeichen der Stadt Luzern. 1633 erbaut ist sie im Laufe der Jahrhunderte zu einer wahren Kunstsammlung geworden.





Ebenso berühmt ist der Friedhof der Hofkirche St. Leodegar, auch Friedhof „im Hofe“ genannt. Er beherbergt ca 450 Grabstätten, die in offenen Gräberhallen errichtet sind.
Die Hallengräber sind Umgeben von Wandtafeln und Skulpturen
Ein Kunstwerk und in jedem Fall eine Sehenswürdigkeit.
Grabrechte: seit 350 Jahren werden hier Persönlichkeiten beerdigt, die ein solches Grabrecht besitzen. Für sie ist eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Abkömmlinge, die ebenfalls beerdigt werden möchten, müssen ihre Abstammung nachweisen, was durch Erbescheinigungen möglich ist.

Vererbbarkeit: das Grabbrecht geht auf die Erben über, die sich ebenfalls im Grundbuch eintragen lassen können.
Veräusserung von Grabrechten: es kommt vor, dass Abkömmlinge andere Vorstellungen haben als eines Tages im Hofe beerdigt zu werden. Sie verkaufen ihr Grabrecht, und so werden die begehrten Gräber frei zum Erwerb.
Erwerb von Grabrechten: es gibt Persönlichkeiten, die nach ihrem eigenen Wunsch gern in den Grabhallen ihre letzte Ruhe finden wollen, aber nicht durch Abstammung ein solches Grabrecht innehaben. Sie können es dafür erwerben.

Unsere Funktion: Wir haben uns in den vergangenen Jahren darauf spezialisiert, sogenannte Abklärungen zu machen, wenn eine Person gerne ein Grab veräussern möchte. Ebenso können wir den Interessenten, die Interesse am Erwerb eines Grabrechtes haben, ein solches Grabrecht offerieren. Bitte wenden Sie sich gern zu weiteren Details und näheren Informationen vertrauensvoll an uns per Mail über graeber@advokat-reichardt.ch oder rufen Sie uns an.
Unsere absolute Diskretion ist Ihnen garantiert.